Signatur Dienstleister (TSE) (TSE Aktivierung)

Signatur Dienstleister (TSE) (TSE Aktivierung)

Die Aktivierung erfolgt durch den jeweiligen Store-Betreiber oder die ausgewählten Ansprechpartner des Franchises. 

Es wird eine rechtsverbindliche und kostenpflichtige Bestellung damit ausgelöst! Wird die TSE beauftragt, fällt eine monatliche Gebühr von 10€ an. 

Schrittweise Aktivierung:

( Für Kunden in Österreich sind zuvor ein paar weitere Schritte notwendig!)

1. In der Store-Liste gibt es einen neuen Button „Signatur-Dienstleister“. 



2. Im darauf folgenden Screen ist „Deutsche Fiskal (TSE)“ auszuwählen. 






3.  Hier kann man nochmal seine Steuernummer prüfen und ggf. anpassen:

 


4. Im nachfolgenden Screen muss der Store-Betreiber „OK“ eintippen, um damit die kostenpflichtige Bestellung einer TSE zu aktivieren - damit wird die Einrichtung der TSE automatisch gestartet.





Die Ansicht ändert sich dann in einen Refresh-Button. Die Einrichtung kann mehrerer Minuten dauern, die Seite kann auch verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder betreten werden. 





Sobald die TSE eingerichtet ist, wird das mit einem grünen Häkchen  angezeigt.





Der Bondruck:

Es kann wie üblich mit einem Platzhalter gearbeitet werden (%QRFiscalSignature%). Ist die TSE aktiviert und der Platzhalter nicht genutzt, so wird automatisch die Signatur am Ende eines jeden Rechnungsbons gedruckt. Speziell angefertigte Vorlagen müssen auf jeden Fall auf HTML Validität geprüft werden, da sich u.U. das Template bspw. verschieben könnte. Die Signatur wird immer gedruckt, sobald die Aktivierung abgeschlossen ist.

Über den das Verschieben des Platzhalters auf der jeweiligen Druckvorlage, kann die Position der Signatur jederzeit verändert werden. 

Der Druck der Signatur ist gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar und kann damit auch nicht vom Bon entfernt werden. Setups, wo Küchenbons als RG-Bons gedruckt werden oder RG-Bons für andere Zwecke genutzt werden, müssen sich mit dieser Vorgabe arrangieren bzw. das für sich anpassen. 


Geschäftsaufgabe/Kündigung:

Kündigen Stores oder geben ihr Geschäft auf, dann muss zwingend die TSE deaktiviert werden, da die Gebühr sonst weiterhin fällig wird.

Ebenso gilt: Jeder neue Store, der unser System als Führungs-POS nutzt, muss zwingend eine TSE verwenden. Wurde die TSE für einen neuen Store bereits aktiviert, aber die Neueröffnung verschoben, muss die Gebühr dennoch ab Tag der Aktivierung gezahlt werden. 


Fehler bei der Signatur:

Kann keine Signatur gedruckt werden, sind etwaige Fehler direkt an support@simplydelivery.de zu melden. Wir prüfen die vorhandenen Fehlermeldungen und geben Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung zu etwaigen bestehenden globalen Problemen beim Dienstleister.

Jegliche Fehler werden als Ereignis im GOBD Protokoll gespeichert und sind ebenfalls dort jederzeit einsehbar. Bestellungen mit fehlerhafter Signatur müssen demnach nicht zwangsweise neu eingegeben werden. Es ist lediglich zu prüfen, ob jeweils ein Protokolleintrag pro fehlerhafter Bestellung vorhanden ist, sodass diese im Falle einer Prüfung nachzuweisen sind. 



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