In dieser Anleitung beschreiben wir wie Ihre Mitarbeiter möglichst einfach Ihr Trinkgeld steuerfrei ausgezahlt bekommen.
Die Grundvoraussetzungen sind , dass
- das Trinkgeld unter Store --> Storeübergreifende Einstellungen --> Reiter sonstige Einstellungen freigegeben
und
- das sich der Trinkgeldempfänger an der POS zu erkennen gibt.
Dieses geschieht durch die Eingabe der Personalnummer vor der Bestelleingabe.
Trinkgeld aus Onlinebestellungen werden automatisch dem Fahrer zugewiesen.
Im Kassenbuch wird die Einnahme und Ausgabe der Mitarbeitertrinkgelder einzeln ausgewiesen.
Damit dieses geschehen kann sind eine Buchhaltungskategorie z.B.: "Auszahlung MA-Trinkgeld"
und eine entsprechende Kassenbuchvorlage zu erstellen.
Diese sollte im Buchungstext : " Das Trinkgeld von %1$s wurde ausgezahlt. " enthalten.
Unter Store --> Stores --> bearbeiten ( grüner Stift ) Reiter sonstige Einstellungen '' im Bereich Steuern und Pfand
wird die steuerfreie Auszahlung des Trinkgeldes für Mitarbeiter eingestellt.
Muss der Unternehmer das ihm gewährte Trinkgeld versteuern, so wird bei Standardsteuer Trinkgeld normaler Satz / 19% (in Deutschland) eingetragen.
Im darunter befindlichen Abschnitt Kasse
Store --> Stores --> bearbeiten ( grüner Stift ) Reiter sonstige Einstellungen '' -> Kasse
muss sie Mitarbeiter-Anmeldung an der Kasse für alle Bereiche mit ja aktiviert werden.
Die Zeit zum automatischen Abmelden kann nach belieben eingestellt werden.
Bei häufiger Eingabe der Mitarbeiternummer empfiehlt es sich möglichst einstellige Mitarbeiternummern zu vergeben.
Wird einem Fahrer die Bestellung zugewiesen, so wird das Trinkgeld diesem zugewiesen.
Dem Mitarbeiter kann untertägig oder vor dem Kassenabschluss aus der Ansicht der Kasseninfo oder dem Kassenabschluss das Trinkgeld ausgezahlt werden.
Dazu wird der Button auszahlen angeklickt.
und der benötigte Kassenbeleg wird über den Druckerbutton angezeigt und kann dann gedruckt werden.
Bis zum Kassenabschluss nicht ausgezahltes Trinkgeld verbleibt in der Kasse.
Wenn sich beim Kassenabschluss Trinkgeld befindet, welches keinem Mitarbeiter zugewiesen wurde,
so erscheint die folgende Anzeige.
Der Klick auf diese anzeige bewirkt eine weitere Anzeige
Erst mit diesem Klick wird eine Korrekturbuchung von 0 auf 19% USt. (in Deutschland) vorgenommen.
Im Kassenbuch wird die Einnahme als Summe und die Ausgaben der Mitarbeitertrinkgelder einzeln ausgewiesen.
Das Unternehmertrinkgeld wird in der angegebenen Steuer zusammenaddiert.
Mitarbeitertrinkgelder können unter Buchhaltung --> Mitarbeiterzahlungen eingesehen werden.